Um auch die benachteiligten Bevölkerungsgruppen zu erreichen, muss bei der Gesundheitsförderung und Prävention die gesundheitliche Chancengleichheit berücksichtigt werden. Wir beraten Sie gerne.
Haben Sie vor, den Aspekt der Chancengleichheit in Ihren Projekten zu berücksichtigen? Auf Anfrage bieten wir Ihnen eine professionelle Beratung zu den folgenden Gesichtspunkten:
Download Planungsschritte für die Entwicklung von Gesundheitsinformationen
Für weitere Informationen setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Schweizerisches Rotes Kreuz
migesplus.ch
Katharina Liewald
Werkstrasse 18
3084 Wabern
Telefon: +41 58 400 45 24
E-Mail: katharina.liewald@redcross.ch
Der Tabakpräventionsfonds (TPF) und der Alkoholpräventionsfonds (APF) möchten, dass der Grundsatz der Chancengleichheit bei Finanzierungsgesuchen systematischer berücksichtigt wird. Dieser Aspekt wird von nun an stärker Teil des Verfahrens zur Auswahl der zu unterstützenden Projekte sein. Das Schweizerische Rote Kreuz hat den Auftrag, die bei den genannten Fonds eingereichten Gesuche unter dem Gesichtspunkt der Chancengleichheit zu begutachten und die Umsetzung der Projekte beratend zu begleiten.
Die Präventions- und Förderungsmassnahmen im Gesundheitsbereich müssen dem Aspekt der Chancengleichheit Rechnung tragen, damit sie auch für benachteiligte Bevölkerungsgruppen zugänglich sind und von diesen in die Praxis umgesetzt werden können.
Wir beraten Sie gerne! Für weitere Informationen setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Beratungsstelle Chancengleichheit im Gesundheitsbereich
Schweizerisches Rotes Kreuz
Bülent Kaya
Werkstrasse 18
3084 Wabern
Telefon: +41 58 400 45 13
E-Mail: buelent.kaya@redcross.ch