Menschen ohne Aufenthaltsbewilligung (sogenannte Sans-Papiers) besitzen grundlegende Menschenrechte. Wer krank oder verletzt ist, hat in der Schweiz das Recht auf die notwendige medizinische Behandlung. In der Regel muss diese aber bezahlt werden, entweder selber oder von einer Versicherung.
Menschen ohne Aufenthaltsbewilligung (sogenannte Sans-Papiers) besitzen grundlegende Menschenrechte. Wer krank oder verletzt ist, hat in der Schweiz das Recht auf die notwendige medizinische Behandlung. In der Regel muss diese aber bezahlt werden, entweder selber oder von einer Versicherung.