Per 1. Januar 2020 ist das Bundesgesetz - Registrierung von Krebserkrankungen (KRG) mit der Verordnung (KRV) - in Kraft getreten. Um auf nationaler Ebene über vollzählige und vollständige Daten verfügen zu können, sind Ärztinnen und Ärzte, Spitäler und andere private oder öffentliche Institutionen des Gesundheitswesens verpflichtet, diagnostizierte Krebserkrankungen an das zuständige Krebsregister zu melden.
Bestellbar sind die Broschüren in den drei Landessprachen deutsch, französisch und italienisch, sowie in englischer Sprache. Die anderen Sprachversionen stehen nur als PDF zur Verfügung.
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