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Information über die Registrierung von Tumorerkrankungen

Warum werden Informationen zu Tumorerkrankungen gesammelt?

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Per 1. Januar 2020 ist das Bundesgesetz - Registrierung von Krebserkrankungen (KRG) mit der Verordnung (KRV) - in Kraft getreten. Um auf nationaler Ebene über vollzählige und vollständige Daten verfügen zu können, sind Ärztinnen und Ärzte, Spitäler und andere private oder öffentliche Institutionen des Gesundheitswesens verpflichtet, diagnostizierte Krebserkrankungen an das zuständige Krebsregister zu melden. Die Informationen stehen in den Landessprachen auch in "Leichter Sprache" zur Verfügung. *Hinweis: Es können keine Bestellungen über den Webbrowser Internet Explorer aufgegeben werden, bitte benutzen Sie einen anderem Webbrowser wie, Edge, Firefox, Chrome etc.*

Per 1. Januar 2020 ist das Bundesgesetz - Registrierung von Krebserkrankungen (KRG) mit der Verordnung (KRV) - in Kraft getreten. Um auf nationaler Ebene über vollzählige und vollständige Daten verfügen zu können, sind Ärztinnen und Ärzte, Spitäler und andere private oder öffentliche Institutionen des Gesundheitswesens verpflichtet, diagnostizierte Krebserkrankungen an das zuständige Krebsregister zu melden. Die Informationen stehen in den Landessprachen auch in "Leichter Sprache" zur Verfügung.

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