Der Nachzug von Familienmitgliedern aus dem Ausland ist je nach Status und Situation der Beteiligten unterschiedlich geregelt. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen sind das Asylgesetz (AsylG), die Asylverordnung (AsylV), das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG), die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE), das Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz (FZA) sowie die Bundesverfassung (BV) und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Das FachInfo «Familienzusammenführung» informiert über die unterschiedlichen Möglichkeiten des Familiennachzugs je nach Aufenthaltsstatus. Sämtliche Ausführungen beziehen sich auch auf Konkubinatspaare und gleichgeschlechtliche Ehen.
Der Nachzug von Familienmitgliedern aus dem Ausland ist je nach Status und Situation der Beteiligten unterschiedlich geregelt. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen sind das Asylgesetz (AsylG), die Asylverordnung (AsylV), das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG), die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE), das Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz (FZA) sowie die Bundesverfassung (BV) und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Das FachInfo «Familienzusammenführung» informiert über die unterschiedlichen Möglichkeiten des Familiennachzugs je nach Aufenthaltsstatus. Sämtliche Ausführungen beziehen sich auch auf Konkubinatspaare und gleichgeschlechtliche Ehen.