Familie & Partnerschaft
Themenbild Familie und Partnerschaft
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Familie & Partnerschaft

Partnerschaft, Kindererziehung, betreuende Angehörige, Unterstützung benachteiligter Familien (und Ehe), Familiennachzug: In diesem Abschnitt finden Sie Informationen und Ressourcen, die dem Wohlbefinden von Familien und Paaren gewidmet sind.

Partnerschaft

Eine Paarbeziehung zu schaffen und aufrechtzuerhalten, die für beide Partner vorteilhaft und erfüllend ist, erfordert tägliche Arbeit. Wenn ein Paar Kinder hat, wirkt sich die Beziehung der Eltern direkt auf das Wohlbefinden der Kinder aus.

Bei Schwierigkeiten stehen zahlreiche Hilfsmittel und Ressourcen zur Verfügung, die dem Paar dabei helfen, Hindernisse zu überwinden, die Bindung zu stärken und ein Gleichgewicht wiederherzustellen.

Eltern sein

Eltern zu werden ist ein Lebensereignis, das alles verändert. Ein Kind grosszuziehen, das Gleichgewicht in dieser neuen Rolle zu finden und viele Herausforderungen zu meistern. Dieser Abschnitt bietet nützliche Ressourcen für das Leben neuer Eltern.

Kinder und Jugendliche

Für heranwachsende Kinder und Jugendliche ist das psychische Wohlbefinden zentral für ihre gesunde Entwicklung. Familiäre Konflikte, eine psychische Erkrankung eines Elternteils oder Probleme mit Gleichaltrigen kann diese Entwicklung stören. Bezugspersonen vermitteln Sicherheit und sind deshalb besonders wichtig.

Betreuende Angehörige

Betreuende Angehörige spielen eine wesentliche Rolle, indem sie Menschen mit eingeschränkter Selbstständigkeit unterstützen und betreuen, sei es als Familienmitglieder, Freunde oder Nachbarn. Diese Verantwortung ist oft sowohl emotional als auch körperlich anspruchsvoll.

Zwangsheirat

Zwangsheirat kommt auch in der Schweiz vor und verstösst klar gegen die Rechte der Kinder und Jugendlichen. Beratung und Anlaufstellen für betroffene Personen sind wichtige Pfeiler um Zwangsehen vorzubeugen.

Familiennachzug

Der Familiennachzug (für direkte Verwandte oder den Ehepartner, die Ehepartnerin) hängt von der Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltsstatus der in der Schweiz lebenden Person ab. Es müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Der Antrag muss innerhalb einer bestimmten Frist gestellt werden, die für Ehegatten und Kinder unter 12 Jahren fünf Jahre und für Kinder zwischen 12 und 18 Jahren ein Jahr beträgt.